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Berufskraftfahrer

Bus- und LKW-Fahrer müssen beachten:
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine „Grundqualifikation“.


Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbil- dungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden. Die Weiterbildung umfasst folgende Themenbereiche Eco-Training, Wirtschaftliche Fahrweise, Sozialvorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer-Dienstleister, Imageträger, Profi, Ladungssicherung


Weiterbildungs- und Grundqualifikationslehrgänge dürfen durchführen:

  • Fahrschulen die Bus- und/oder LKW-Ausbildung betreiben
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahr- zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • Weitere, von der jeweils zuständigen Landesbehörde anerkannte Ausbildungsstellen

Vorlagen von Bescheinigungen über eine Weiterbildung o. Grundqualifikation
Weiterbildungsbescheinigungen müssen 8 Wochen vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorge- legt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunig- te Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.


Neuerwerb (Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung:

  • als Berufskraftfahrer (§4 Abs.1 Nr.2 BKrFQG)
  • einer Grundqualifikation (§4 Abs.1 Nr.2 BKrFQG)
  • einer Beschleunigten Grundqualifikation (§4 Abs.2 BKrFQG)

Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)

  • Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit
  • Wer eine Grundqualifikation nach §4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische (Dauer: 240 Minuten) und praktische Prüfung (Dauer: 210 Minuten) ablegen
  • Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs.2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer: 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.

Unsere Leistungen:

Lassen Sie sich bei uns rechtzeitig über die Grundqualifikation und/oder Weiterbildung beraten. Wir führen laufend Kurse durch.

Die Weiterbildung umfasst folgende Themenbereiche:

Für LKW-Fahrer

  • Eco-Training, Wirtschaftliche Fahrweise
  • Sozialvorschriften für den Güterverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer – Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Ladungssicherung

Für Busfahrer

  • Eco-Training
  • Markt und Image
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Man kann einzelne Weiterbildungstage buchen oder gleich das Gesamtpaket mit entsprechen- dem Rabatt.

Die Fahrschule übernimmt gerne die Fahrerbetreuung von Firmen. Lassen Sie keine Engpässe entstehen wegen fehlender Weiterbildungsbescheinigungen!

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