Was darf ich fahren?
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Teilname am klassenspezifischen Stoff der Klassen A, A1, M
6*
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
20 Fragen aus Grundstoff und klassenspezifischer Stoff Mofa
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 7 Punkte.
Praktische Mindestausbildung:
Bei Einzelausbildung mindestens eine Doppelstunde
zu 90 Minuten.
| Klasse Mofa | |||
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 180,00 € | ||
| Theorieprüfung | 50,00 € | ||
| TÜV-Gebühren | 11,00 € | ||
| Gesamt:* | 241,00 € |
||
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)