Klasse CE

Was darf ich fahren?

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: BE, C1E, T , D1E bei Vorbesitz von D1, DE bei Vorbesitz von D
Zu fahren mit der alten Klasse: 2 (bis zum 50. Geburtstag)

Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Erweiterung: 6* Grundstoff

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
C: 4*

Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C und CE:
6*Grundstoff

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: C: 10*
CE: 4*

Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse B, C und CE:
6*² / 12* Grundstoff f
² sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 2*
C: 10*
CE: 4*

Praktische Mindestausbildung:
Bei gemeinsamern Erwerb der Klasse C und CE
Solo: 3* Überlandfahrten (C)
Solo: 1* Autobahn (C)
Zug: 5* Überlandfahrten (CE)
Zug: 2* Autobahn (CE)
Zug: 3* Nachtfahrt (CE)

Bei Erweiterung der Klasse C auf CE
Solo: 5* Überlandfahrten
Solo: 2* Autobahn
Solo: 3* Nachtfahrt

zur Preistabelle

Klasse C und CE
Grundgebühr     400,00 €
Theorieprüfung     50,00 €
Praxisprüfung     300,00 €
Überland C 3 66,00 € 198,00 €
Autobahn C 1 66,00 € 66,00 €
 
Überland CE 5 72,00 € 360,00 €
Autobahn CE 2 72,00 € 144,00 €
Nacht CE 3 75,00 € 225,00 €
Übungsstunden* C mind. 3 63,00 € 189,00 €
Übungsstunden* CE mind. 3 69,00 € 207,00 €
Unterweisung 60,00 €
TÜV-Gebühren 270,00 €
Landratsamt 45,00 €
   
  Gesamt:*

  2514,00 €

* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
Alle Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr.

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