Klasse C

Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: C1
Zu fahren mit der alten Klasse: 2 (bis zum 50. Geburtstag)

Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Erweiterung: 6* Grundstoff

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 10*
C1: 4*
D1: 4*
D: 2*

Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse B und C:
6*² / 12* Grundstoff
² sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 2*
C: 10*

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
27 Fragen klassenspezifischer Stoff C.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.

Praktische Mindestausbildung:
Erwerb der Klasse C
5* Überlandfahrten
2* Autobahn
3* Nachtfahrt

zur Preistabelle

Klasse C
Grundgebühr     300,00 €
Theorieprüfung     50,00 €
Praxisprüfung     135,00 €
Überland 5 66,00 € 330,00 €
Autobahn 2 66,00 € 132,00 €
Nacht 3 69,00 € 207,00 €
Unterweisung 50,00 €
Übungsstunden* mind. 3 63,00 € 189,00 €
TÜV-Gebühren 140,00 €
Landratsamt 45,00 €
   
  Gesamt:*

  1578,00 €

* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
Alle Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr.

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