Was darf ich fahren?
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: keine
Zu fahren mit der alten Klasse: 3
Theorieunterricht:
Eine theoretische Mindestausbildung und theoretische
Prüfung sind nicht vorgeschrieben.
Praktische Mindestausbildung:
3* Überlandfahrten
1* Autobahn
1* Nachtfahrt
| Klasse BE | |||
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 65,00 € | ||
| Theorieprüfung | 50,00 € | ||
| Praxisprüfung | 120,00 € | ||
| Überland | 3 | 58,00 € | 174,00 € |
| Autobahn | 1 | 58,00 € | 58,00 € |
| Nacht | 1 | 58,00 € | 58,00 € |
| Übungsstunden* | mind. 2 | 51,50 € | 103,00 € |
| TÜV-Gebühren | 78,00 € | ||
| Landratsamt | 45,00 € | ||
| Gesamt:* | 751,00 € |
||
* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der
Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges
sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
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