Klasse A unbeschränkt

Was darf ich fahren?

Alle Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: A1 M
Zu fahren mit der alten Klasse: 1

Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung der Klasse A1 oder A beschränkt: 6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
(Beim Aufstieg von Klasse A beschränkt auf A unbeschränkt (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse A beschränkt und einem Mindestalter von 25 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.)

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt

zur Preistabelle

Klasse A unbeschränkt
Grundgebühr     215,00 €
Theorieprüfung     50,00 €
Praxisprüfung     130,00 €
Überland 5 60 € 300 €
Autobahn 4 60 € 240 €
Nacht 3 62 € 186 €
Übungsstunden* mind. 5 45 € 225 €
TÜV-Gebühren 114,00 €
Landratsamt 45,00 €
   
  Gesamt:*

  1505,00 €

* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
Alle Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr.

Bei Erweiterung der Klasse A1 oder A beschränkt:
3* Überlandfahrten
2* Autobahn
1* Nachtfahrt

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