Was darf ich fahren?
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
a) 80 km/h für 16-17-jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: M
Zu fahren mit der alten Klasse: 1b
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung:
6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
(Beim Aufstieg von Klasse A beschränkt auf A unbeschränkt (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse A beschränkt und einem Mindestalter von 25 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.)
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte,
es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch
beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.
Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt
| Klasse A1 | |||
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 295,00 € | ||
| Theorieprüfung | 50,00 € | ||
| Praxisprüfung | 110,00 € | ||
| Überland | 5 | 50 € | 250 € |
| Autobahn | 4 | 50 € | 200 € |
| Nacht | 3 | 52 € | 156 € |
| Übungsstunden* | mind. 5 | 40,50 € | 202,50 € |
| TÜV-Gebühren | 88,00 € | ||
| Landratsamt | 45,00 € | ||
| Gesamt:* | 1396,50 € |
||
* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der
Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges
sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
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