Klasse A1

Was darf ich fahren?

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
a) 80 km/h für 16-17-jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: M
Zu fahren mit der alten Klasse: 1b

Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Bei Ersterteilung:
12* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung: 6* Grundstoff
4* Klassenspezifischer Stoff
(Beim Aufstieg von Klasse A beschränkt auf A unbeschränkt (weniger als zweijähriger Besitz der Klasse A beschränkt und einem Mindestalter von 25 Jahren) entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.)

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Prüfungsfragen:
Bei Ersterteilung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Bei Erweiterung:
10 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff A1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Praktische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung:
5* Überlandfahrten
4* Autobahn
3* Nachtfahrt

zur Preistabelle

Klasse A1
Grundgebühr     295,00 €
Theorieprüfung     50,00 €
Praxisprüfung     110,00 €
Überland 5 50 € 250 €
Autobahn 4 50 € 200 €
Nacht 3 52 € 156 €
Übungsstunden* mind. 5 40,50 € 202,50 €
TÜV-Gebühren 88,00 €
Landratsamt 45,00 €
   
  Gesamt:*

 1396,50 €

* Es handelt sich hierbei um die Mindestanzahl der Praxisübungsstunden, je nach Beherrschung des Fahrzeuges sind diese variabel
* zzgl. fremde Gebühren!
(Lebensrettende Sofortmaßnahmen + Sehtest = ca. 26,- €)
Alle Angaben auf dieser Website sind ohne Gewähr.

zurück zu Führerscheinklassen