Klasse C1
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes dienen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Folgende Klassen sind mit eingeschlossen: keine
Zu fahren mit der alten Klasse: 3
Theorieunterricht:
(in Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Bei Erweiterung: 6* Grundstoff
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 6*
D1: 2*
D: 2*
Bei gemeinsamen Erwerb der Klasse B und C1:
6*² / 12* Grundstoff
² sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 2*
C1: 6*
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Die Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Prüfungsfragen:
Bei Erweiterung:
20 Fragen aus Grundstoff und
10 Fragen klassenspezifischer Stoff C1.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 werden falsch beantwortet.
Praktische Mindestausbildung:
Bei Erweiterung der Klasse B auf C1
3* Überlandfahrten
1* Autobahn
1* Nachtfahrt